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Für Auftraggeber & Subunternehmer

Steuerliche Nachweise der bautenschutz katz GmbH

Freistellungsbescheinigung und Nachweis der Steuerschuldnerschaft direkt als PDF – für Ihre Unterlagen und Ihre Buchhaltung.

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Steuerlich relevante Bescheinigungen für Ihre Buchhaltung

Als ausführendes Bauunternehmen benötigen unsere Auftraggeber und Subunternehmer regelmäßig zwei steuerliche Nachweise: die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG sowie den Nachweis der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG.

Beide Dokumente werden vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und bestätigen unsere steuerliche Situation gegenüber Ihnen als Vertragspartner. Sie finden beide Nachweise unten als PDF zum direkten Download.

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Vom Finanzamt bestätigt
Beide Bescheinigungen werden amtlich ausgestellt und regelmäßig aktualisiert.
Hinweis: Die Dokumente werden vom Finanzamt periodisch neu ausgestellt. Bitte prüfen Sie bei Verwendung das Gültigkeitsdatum. Bei Fragen oder falls Sie eine aktuellere Version benötigen, kontaktieren Sie unser Büro direkt.

Unsere Dokumente

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Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Bestätigt, dass die bautenschutz katz GmbH von der Bauabzugsteuer (15 %) befreit ist. Auftraggeber benötigen dieses Dokument, um bei Zahlungen für Bauleistungen keinen Steuerabzug vornehmen zu müssen.

Gültig bis: 02/2029
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Nachweis der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Bestätigt, dass die bautenschutz katz GmbH nachhaltig Bauleistungen erbringt. Relevant für Subunternehmer und Auftraggeber, die selbst Bauleistungen ausführen (Reverse-Charge-Verfahren).

Gültig bis: 02/2029

Wer diese Nachweise benötigt

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Auftraggeber von Bauleistungen

Unternehmen, die uns mit Bauleistungen beauftragen, benötigen die Freistellungsbescheinigung für ihre eigene Buchhaltung, um keinen Steuerabzug vornehmen zu müssen.

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Subunternehmer & Kooperationspartner

Wer selbst Bauleistungen erbringt und mit uns zusammenarbeitet, benötigt den Nachweis der Steuerschuldnerschaft für die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

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Steuerberater & Buchhaltung

Beide Nachweise dienen als Belege für die korrekte steuerliche Behandlung von Zahlungen an uns als ausführendes Bauunternehmen.

📞
Noch Fragen?

Sollten Sie unsicher sein, welches Dokument Sie benötigen, oder eine aktuellere Version brauchen, meldet sich unser Büro gerne bei Ihnen.

Fragen zu unseren Nachweisen?

Unser Büro hilft Ihnen gerne weiter – bei Fragen zu Freistellungsbescheinigung, Steuerschuldnerschaft oder weiteren Unterlagen.